Verlängerung der Registrierung
Die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist fünf Jahre gültig. Um Ihre Berufsberechtigung weiterhin aufrecht zu halten, ist vor Ablauf Ihrer Eintragung eine Verlängerung um weitere 5 Jahre notwendig.
Die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist fünf Jahre gültig. Um Ihre Berufsberechtigung weiterhin aufrecht zu halten, ist vor Ablauf Ihrer Eintragung eine Verlängerung um weitere 5 Jahre notwendig.
Die Gesundheit Österreich GmbH ist für die Ausstellung der Parktafel „Mobile Hauskrankenpflege im Dienst“ für freiberuflich in der Hauskrankenpflege tätige diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
Online mittels ID Austria.
Sie haben die Möglichkeit die Änderungsmeldung selbst durch Einloggen in Ihren Online-Antrag durchzuführen. Hier können Sie sich in Ihre Antragsdaten einloggen: LOGIN
Ist Ihr Onlineantrag bei der Behörde eingegangen?
Die Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung für die Berufsausübung. Die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister muss vor Beginn der Berufsausübung erfolgen.
Alle Informationen zur gesetzlichen Registrierungspflicht finden Sie HIER
Angehörige der registrierungspflichtigen Gesundheitsberufe können sich auf zwei Arten registrieren: entweder
Sie benötigen folgende Unterlagen im Original für die persönliche Antragstellung:
Folgende Unterlagen müssen als gescannte Dateien in die Onlineanwendung hochgeladen werden (an der entsprechenden Stelle):