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Voraussetzungen

  • die aufrechte Eintragung im Gesundheitsberuferegister als DGKP,
  • die freiberufliche Berufsausübung und deren Eintragung im Gesundheitsberuferegister (Berufssitzmeldung) und
  • die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren, Abgaben und ggf. des Kostenbeitrags

Wenn Sie bereits eine Parktafel besitzen, die innerhalb der nächsten drei Monate ihre Gültigkeit verliert, und Sie eine neue Parktafel beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Verlängern Sie vor der Beantragung Ihrer neuen Parktafel Ihre Eintragung im Gesundheitsberuferegister.

Nach erfolgter Verlängerung Ihrer Eintragung im GBR beantragen Sie bitte ehestmöglich Ihre neue Parktafel. Hierzu müssen weiterhin die oben aufgezählten Voraussetzungen zur Ausstellung einer Parktafel vorliegen.