Was muss ich nach der Registrierung melden?

Folgende Änderungen sind nach der Registrierung binnen eines Monats Ihrer Registrierungsbehörde zu melden:

  • Namensänderung: Nachweis durch zum Beispiel Heirats- oder Scheidungsurkunde. Sie benötigen ein neues Unterschriftsblatt
  • Änderung des Arbeitgebers bzw. des Dienstortes
  • Art der Berufsausübung: freiberuflich, angestellt, Sonstiges 
  • Änderung der Staatsangehörigkeit: Nachweis zum Beispiel durch Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Eröffnung, Verlegung oder Auflassung eines Berufssitzes

Bitte geben Sie uns auch die Änderungen Ihrer sonstigen Kontaktdaten wie zum Beispiel Ihrer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer bekannt.

Sie haben die Möglichkeit die Änderungsmeldung selbst durch Einloggen in Ihren Online-Antrag durchzuführen. Hier können Sie sich in Ihre Antragsdaten einloggen: LOGIN

Dafür benötigen Sie die ID Austria.

Sie können uns die Informationen auch per E-Mail unter Angabe Ihrer GBR-Eintragungsnummer und der gewünschten Änderung an gbr@goeg.at übermitteln. Sie können dafür auch folgende Formulare verwenden:

Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen im Original erforderlich sind: 

  • Reisepass / Personalausweis / Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Strafregisterauszug 
  • Disziplinarbescheinigung 
  • Ärztliches Attest 
  • Qualifikationsnachweis 

Sie können diese Unterlagen NUR entweder 

  • online mit Ihrer ID Austria (nicht per E-Mail!) hochladen, 
  • persönlich zu Parteienverkehrszeiten, mit telefonischer Vorankündigung oder 
  • postalisch an die Behörde, Stubenring 4, Top 11, 1010 Wien, übermitteln.