Die Gesundheit Österreich GmbH ist für die Ausstellung der Tafel „Mobile Hauskrankenpflege im Dienst“ für freiberuflich in der Hauskrankenpflege tätige diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen zuständig.
Voraussetzung für die Antragstellung sind:
- die Eintragung im Gesundheitsberuferegister als diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
- die freiberufliche Berufsausübung und deren Eintragung im Gesundheitsberuferegister (Berufssitzmeldung).
Ablauf:
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Dann wenden Sie sich zur Antragstellung für die Parktafel unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Eintragungsnummer an folgende E-Mail-Adresse: gbr@goeg.at
- Daraufhin erhalten Sie das Antragsformular zugesandt
- Retournieren Sie das ausgefüllte unter unterzeichnete Antragsformular sowie eine Kopie des Führerscheins der antragstellenden Person
- Achtung: Es fallen Kosten und Gebühren an. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Vorschreibung über die konkret anfallenden Gebühren und den Kostenbeitrag. Zahlen Sie den Betrag ein.
- Sobald Sie den Betrag eingezahlt haben, wird Ihnen die Parktafel postalisch zugestellt.
- Die Gültigkeitsdauer der Parktafel ist an die Gültigkeit der Registrierung geknüpft.
Rechtliche Hinweise:
Die Parktafel „Mobile Hauskrankenpflege im Dienst“ wird gemäß § 24 Abs. 5a Straßenverkehrsordnung 1960 ausgestellt.
Die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit der beantragten Tafel ist ausschließlich bei Fahrten zur Durchführung der mobilen Hauskrankenpflege gestattet. Außer in diesem Falle ist eine Kennzeichnung von Fahrzeugen mit der Parktafel „Mobile Hauskrankenpflege im Dienst“ verboten und gemäß § 99 Abs. 3 lit. c Straßenverkehrsordnung 1960 strafbar.