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Welche Unterlagen sind erforderlich?

Gerne informieren wir Sie über die erforderlichen Unterlagen je nach Antragstellungsmöglichkeit (online oder persönlich). Bitte entnehmen Sie die Details in der entsprechenden Rubrik. 

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Folgende Unterlagen müssen als gescannte Dateien in die Onlineanwendung hochgeladen werden (an der entsprechenden Stelle): 

  • Reisepass (inkl. Unterschriftsseite) oder Personalausweis / alternativ: Staatsbürgerschaftsnachweis und Lichtbildausweis
  • Zeugnis, Diplom, FH-Bachelorurkunde oder Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid
  • Farbfoto im Passbildformat (45 mm hoch, 35 mm breit, Kopf nimmt zwei Drittel des Gesamtbildes ein)
  • Unterschriftsblatt (bitte im Format A4 ausdrucken, im Kästchen unterschreiben und anschließend einscannen).
  • Nachweis akademischer Grad
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde bzw. sonstiger Nachweis
  • Nachweise sonstiger Ausbildungen, Spezialisierungen, Sonderausbildungen

Nachweis(e) der Vertrauenswürdigkeit und gesundheitlichen Eignung: maximal 3 Monate alt:

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung: Ärztliches Attest: ausgestellt von einer Ärztin oder einem Arzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin - Formular/Muster für ein ärztliches Attest
  • Beiblatt Vertrauenswürdigkeit
  • Österreichische Strafregisterbescheinigung (sofern das Dokument eine elektronische Amtssignatur enthält, laden Sie bitte das von der LPD übermittelte elektronische Original-PDF im System hoch) UND
  • Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsstaat (Staat der Staatsbürgerschaft, wenn dieser nicht Österreich ist).

(Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge & Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung können nicht angenommen werden) 

Die Behörde behält sich vor, im Einzelfall zusätzlich eine Strafregisterbescheinigung aus einem anderen Staat bei dortigem durchgehenden oder regelmäßigen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in den letzten 5 Jahren zu verlangen.

Die Abfrage der Strafregisterbescheinigung aus anderen Staaten kann erfolgen:

  • bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft mittels ECRIS-Abfrage bei gleichzeitiger Beantragung der österreichischen Strafregisterbescheinigung,
  • für Ländern die nicht durch ECRIS abgefragt werden können, durch Beantragung einer ausländischen Strafregisterbescheinigung direkt bei der zuständigen Stelle dieses Staates.

Bitte erkundigen Sie sich bei einer für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigungen in Österreich zuständigen Stelle, in welcher Form die Abfrage möglich ist.

Fremdsprachige Nachweise sind in deutscher Sprache, übersetzt von gerichtlich beeideten Übersetzerinnen und Übersetzern, vorzulegen; Nachweise in ungarischer Sprache sind ausschließlich durch das OFFI-Institut übersetzt vorzulegen.

Antragstellerinnen und Antragsteller mit einem Ausbildungsabschluss außerhalb Österreichs ersuchen wir, die ergänzenden Informationen zu beachten.

Bei Fragen zu den angeführten Nachweisen wenden Sie sich bitte an die Hotline unter der Nummer: +43 1 / 515 61 – 810. Bitte beachten Sie die Telefonzeiten.

Hier gehtʼs zum Onlineantrag.

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Sie benötigen folgende Unterlagen im Original für die persönliche Antragstellung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Antragsformular MTD (Formular unbedingt digital/elektronisch ausfüllen und bitte ausgedruckt mitbringen)

Antragsformular DGKP (Formular unbedingt digital/elektronisch ausfüllen und bitte ausgedruckt mitbringen)

  • Reisepass (inkl. Unterschriftsseite) oder Personalausweis / Alternativ: Staatsbürgerschaftsnachweis und Lichtbildausweis
  • Zeugnis, Diplom, FH-Bachelorurkunde oder Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid
  • Farbfoto im Passbildformat (45 mm hoch, 35 mm breit, Kopf nimmt 2/3 des Gesamtbildes ein)
  • Unterschriftsblatt (liegt bei Behörde auf)
  • Nachweis akademischer Grad
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde bzw. sonstiger Nachweis
  • Nachweise sonstiger Ausbildungen, Spezialisierungen, Sonderausbildungen

Nachweis(e) der Vertrauenswürdigkeit und gesundheitlichen Eignung: maximal 3 Monate alt:

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung: Ärztliches Attest: ausgestellt von einer Ärztin oder einem Arzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin - Formular/Muster für ein ärztliches Attest
  • Beiblatt Vertrauenswürdigkeit
  • Österreichische Strafregisterbescheinigung UND
  • Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsstaat (Staat der Staatsbürgerschaft, wenn dieser nicht Österreich ist).

(Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge & Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung können nicht angenommen werden) 

Die Behörde behält sich vor, im Einzelfall zusätzlich eine Strafregisterbescheinigung aus einem anderen Staat bei dortigem durchgehenden oder regelmäßigen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in den letzten 5 Jahren zu verlangen.

Die Abfrage der Strafregisterbescheinigung aus anderen Staaten kann erfolgen:

  • bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft mittels ECRIS-Abfrage bei gleichzeitiger Beantragung der österreichischen Strafregisterbescheinigung,
  • für Ländern die nicht durch ECRIS abgefragt werden können, durch Beantragung einer ausländischen Strafregisterbescheinigung direkt bei der zuständigen Stelle dieses Staates.

Bitte erkundigen Sie sich bei einer für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigungen in Österreich zuständigen Stelle, in welcher Form die Abfrage möglich ist.

Fremdsprachige Nachweise sind in deutscher Sprache, übersetzt von gerichtlich beeideten Übersetzerinnen und Übersetzern, vorzulegen; Nachweise in ungarischer Sprache sind ausschließlich durch das OFFI-Institut übersetzt vorzulegen.

Antragstellerinnen und Antragsteller mit einem Ausbildungsabschluss außerhalb Österreichs ersuchen wir, die ergänzenden Informationen zu beachten.

Bei Fragen zu den angeführten Nachweisen wenden Sie sich bitte an die Hotline unter der Nummer: +43 1 / 515 61 – 810. Bitte beachten Sie die Telefonzeiten.