Die Registrierung ist fünf Jahre gültig.
Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Eintragung in das Register (= Stichtag).
Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit Ihre Registrierung verlängern lassen.
Die zuständige Registrierungsbehörde erinnert Sie und, falls zutreffend, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig an die Verlängerung.
Erfolgt keine Verlängerung, ruht die Berechtigung zur Berufsausübung, und Sie dürfen Ihren Beruf in dieser Zeit nicht ausüben.
Geben Sie daher jede Änderung Ihrer persönlichen Daten bzw. jener Ihres Arbeitgebers bekannt.
Die Befristung der Registrierung ist gesetzlich vorgesehen, um zu garantieren, dass im Register nur aktuelle Daten aufscheinen.