Wer muss sich registrieren?

Angehörige der folgenden Gesundheitsberufe müssen sich in das Register eintragen lassen, damit sie berechtigt sind, den entsprechenden Beruf auszuüben bzw. die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen:

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe:

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Pflegeassistentin und Pflegeassistent (Registrierung durch AK)
  • Pflegefachassistentin und Pflegefachassistent (Registrierung durch AK)

Gehobene medizinisch-technische Dienste:

  • Biomedizinische Analytikerin und Biomedizinischer Analytiker
  • Diätologin und Diätologe
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut
  • Logopädin und Logopäde
  • Orthoptistin und Orthoptist
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Radiologietechnologin und Radiologietechnologe

Zur Eintragung verpflichtet sind alle Personen, die in Österreich einen dieser Berufe ausüben oder auszuüben planen. Zur Eintragung berechtigt, aber nicht verpflichtet, sind darüber hinaus bspw. Personen, die den Beruf aktuell nicht oder nur im Ausland ausüben.

Antragsteller/-innen mit einem Ausbildungsabschluss außerhalb Österreichs ersuchen wir, die ergänzenden Informationen zu beachten.