Verlängerung der Parktafel
Wenn Sie bereits eine Parktafel besitzen, die innerhalb der nächsten drei Monate Ihre Gültigkeit verliert und Sie eine neue Parktafel beantragen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:
- Verlängern Sie bitte vor der Beantragung Ihrer neuen Parktafel Ihre Eintragung im Gesundheitsberuferegister (GBR)
- Nach erfolgter Verlängerung Ihrer Eintragung im GBR beantragen Sie bitte zeitnah eine neue Parktafel. Hierzu müssen weiterhin die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Parktafel vorliegen:
a. gültige Eintragung im GBR als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin oder diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (DGKP)
b. freiberufliche Berufsausübung und deren Eintragung im GBR (Berufssitzmeldung). - Zur Beantragung Ihrer neuen Parktafel wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Eintragungsnummer (siehe Berufsausweis) an folgende E-Mail-Adresse: gbr@goeg.at
- Daraufhin erhalten Sie das Antragsformular per E-Mail zugesandt.
- Retournieren Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular sowie eine Kopie des Führerscheins postalisch, per Email an gbr@goeg.at oder – nach Terminvereinbarung – persönlich.
- Achtung: Es fallen Gebühren und Abgaben an. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Vorschreibung über die konkret anfallenden Gebühren und Abgaben. Zahlen Sie den Betrag bitte innerhalb der angegebenen Frist ein.
- Sobald Sie den Betrag eingezahlt haben, wird Ihnen die Parktafel postalisch an die dem GBR bekanntgegebene inländische Adresse zugestellt. Soll die Zustellung an eine abweichende Adresse erfolgen, teilen Sie uns dies bitte per Mail mit.