Folgende Unterlagen müssen als gescannte Dateien in die Onlineanwendung hochgeladen werden (an der entsprechenden Stelle):
- Reisepass oder Personalausweis / alternativ: Staatsbürgerschaftsnachweis und Lichtbildausweis
- Zeugnis, Diplom, FH-Bachelorurkunde oder Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid
- Farbfoto im Passbildformat (45 mm hoch, 35 mm breit, Kopf nimmt zwei Drittel des Gesamtbildes ein)
- Unterschriftsblatt (bitte im Format A4 ausdrucken, im Kästchen unterschreiben und anschließend einscannen).
- Nachweis akademischer Grad(e)
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde bzw. sonstiger Nachweis
- Nachweise sonstiger Ausbildungen, Spezialisierungen, Sonderausbildungen
Nachweis(e) der Vertrauenswürdigkeit und gesundheitliche Eignung: maximal 3 Monate alt:
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung: Ärztliches Attest: ausgestellt von einer Ärztin/einem Arzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin - Formular/Muster für ein ärztliches Attest
- Beiblatt Vertrauenswürdigkeit
- Österreichische Strafregisterbescheinigung (sofern das Dokument eine elektronische Amtssignatur enthält, laden Sie bitte das von der LPD übermittelte elektronische Original-PDF im System hoch) UND
- Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsstaat (Staat der Staatsbürgerschaft, wenn dieser nicht Österreich ist).
(Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge & Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung können nicht angenommen werden)
Die Behörde behält sich vor, im Einzelfall Strafregisterbescheinigung(en) aus einem anderen Staat / anderen Staaten bei dortigem durchgehendem und/oder regelmäßigem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in den letzten 5 Jahren zusätzlich zu verlangen.
Die Abfrage der Strafregisterbescheinigung aus anderen Staaten kann erfolgen:
- bei nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft mittels ECRIS-Abfrage bei gleichzeitiger Beantragung der österreichischen Strafregisterbescheinigung,
- für Ländern die nicht durch ECRIS abgefragt werden können, durch Beantragung einer ausländischen Strafregisterbescheinigung direkt bei der zuständigen Stelle dieses Staates.
Bitte erkundigen Sie sich bei einer für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigungen in Österreich zuständigen Stelle, in welcher Form die Abfrage möglich ist.
Fremdsprachige Nachweise sind in deutscher Sprache, übersetzt von gerichtlich beeideten Übersetzerinnen/Übersetzern, vorzulegen; Nachweise in ungarischer Sprache sind ausschließlich durch das OFFI-Institut übersetzt vorzulegen.
Antragsteller/-innen mit einem Ausbildungsabschluss außerhalb Österreichs ersuchen wir, die ergänzenden Informationen zu beachten.
Bei Fragen zu den angeführten Nachweisen wenden Sie sich bitte an die Hotline unter der Nummer: +43 1 / 515 61 – 810. Bitte beachten Sie die Telefonzeiten.
Hier gehtʼs zum Onlineantrag.