Welche Unterlagen sind erforderlich?
Gerne informieren wir Sie über die erforderlichen Unterlagen je nach Antragstellungsmöglichkeit (online oder persönlich). Bitte entnehmen Sie die Details in der entsprechenden Rubrik.
Gerne informieren wir Sie über die erforderlichen Unterlagen je nach Antragstellungsmöglichkeit (online oder persönlich). Bitte entnehmen Sie die Details in der entsprechenden Rubrik.
Die Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung für die Berufsausübung. Die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister muss vor Beginn der Berufsausübung erfolgen.
Zugriffsberechtigt bezüglich aller Daten des Registers sind ausschließlich autorisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Registrierungsbehörden.
Zugriffsberechtigt bezüglich aller Daten des Registers sind ausschließlich autorisierte Mitarbeiter/-innen der Registrierungsbehörden.
Die öffentlichen Daten des Gesundheitsberuferegisters sind auf www.gesundheit.gv.at für alle elektronisch einsehbar.
Die Registrierung ist fünf Jahre gültig.
Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Eintragung in das Register (= Stichtag).
Mit ID Austria können Sie nach der Eintragung ins Gesundheitsberuferegister Ihren Registerdatenauszug selber abrufen.
Das Gesundheitsberuferegister macht die beruflichen Qualifikationen aller betroffenen Berufsangehörigen einsehbar. Gleichzeitig dient es der Qualitätssicherung.
Die öffentlichen Daten des Gesundheitsberuferegisters werden auf www.gesundheit.gv.at für alle elektronisch einsehbar sein.
Dies sind insbesondere folgende Daten: