Bearbeitung Onlineanträge

Ist Ihr Onlineantrag bei der Behörde eingegangen?

Sie erhalten eine automatisierte E-Mail sobald Ihr Antrag erfolgreich an die Behörde übermittelt wird. Ihr Antrag ist ab diesem Zeitpunkt in Bearbeitung. Für den Fall, dass noch Unterlagen fehlen oder es Unklarheiten gibt, werden Sie direkt von der Behörde verständigt. Diese automatisierte E-Mail kann gegebenenfalls SV-Trägern vorgelegt werden. 

Bearbeitungsdauer?

Falls Sie Ihren Onlineantrag vor dem 30.6.2019 gestellt haben, hat die Behörde längstens sechs Monate Zeit für die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister. 

Falls Sie Ihren Onlineantrag ab dem 1.7.2019 gestellt haben, hat die Behörde längstens drei Monate Zeit für die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister.