Öffentliches Register
Die öffentlichen Daten der im Gesundheitsberuferegister eingetragenen Berufsangehörigen werden zum Nachweis ihrer Qualifikation, Berufsberechtigung und Berufsausübung auf www.gesu
Was muss ich nach der Registrierung melden?
Folgende Änderungen sind nach der Registrierung binnen eines Monats Ihrer Registrierungsbehörde zu melden:
Persönliche Antragstellung
Es besteht die Möglichkeit der Onlineantragstellung, sofern Sie ID Austria nutzen.
Onlineantrag
Online mittels ID Austria.
Hier gehtʼs zum Onlineantrag.
Wir sind für Sie da
Das Gesundheitsberuferegister hilft Ihnen weiter – Kontakt per E-Mail, Telefon oder persönlich vor Ort.
Wo kann ich mich registrieren?
Angehörige der registrierungspflichtigen Gesundheitsberufe können sich auf zwei Arten registrieren: entweder
Wer muss sich registrieren?
Angehörige der folgenden Gesundheitsberufe müssen sich in das Register eintragen lassen, damit sie berechtigt sind, den entsprechenden Beruf auszuüben bzw. die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen: