Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Webseite wird von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), Stubenring 6, 1010 Wien, betrieben.
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Mit der Eintragung in das Gesundheitsberuferegister gemäß § 1 Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016 idgF, erfolgt eine Registrierung der Berufsangehörigen
Sie erhalten von uns rechtzeitig vor Ablauf der Berufsberechtigung eine schriftliche Erinnerung. Die Erinnerung wird Ihnen entweder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder per Post übermittelt.
Die Gültigkeit Ihrer Eintragung finden Sie auf der Rückseite des Berufsausweises oder im öffentlichen Register.
Es stehen mehrere Möglichkeiten für Ihre Verlängerung zur Verfügung.
Ihr Antrag, die Beilage und die Ausstellung der Parktafel sind nach § 14 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl. Nr. 267/1957 i. d. g. F., und nach § 4 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BvwAbgV), BGBl. Nr. 24/1983 i. d. g.
Die Parktafel „Mobile Hauskrankenpflege im Dienst“ wird gemäß § 24 Abs. 5a Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 i. d. g. F., ausgestellt.
Wenn Sie bereits eine Parktafel besitzen, die innerhalb der nächsten drei Monate Ihre Gültigkeit verliert und Sie eine neue Parktafel beantragen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Schritte: