Mit der Eintragung in das Gesundheitsberuferegister gemäß § 1 Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016 idgF, erfolgt eine Registrierung der Berufsangehörigen
• des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege,
• der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe,
• der Pflegefachassistenz, der Pflegeassistenz sowie
• der Operationstechnischen Assistenz
für eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
Die Gültigkeit der Registrierung ist auf der Rückseite des Berufsausweises oder im öffentlichen Register zu finden. Über den QR-Code auf dem Berufsausweis, kann ebenfalls der aktuelle Stand im öffentlichen Register eingesehen werden. Die Registrierung muss rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden (§18 GBRG).
Die Berufsangehörigen erhalten eine zeitgerechte schriftliche Erinnerung zur Verlängerung ihrer Registrierung.
Wir ersuchen alle Arbeitgeber:innen der oben genannten Berufsgruppen, diese an die notwendige Verlängerung ihrer Registrierung im Gesundheitsberuferegister zu erinnern.