So funktioniert die Registrierung

Angehörige der registrierungspflichtigen Gesundheitsberufe können sich auf zwei Arten registrieren: entweder  

Die Registrierung ist kostenlos. Anträge, die per Mail oder Post gesendet werden, können leider nicht angenommen werden. 

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung sowie einen Berufsausweis, der fünf Jahre gültig ist.

Zur Eintragung verpflichtet sind alle Personen, die in Österreich einen dieser Berufe ausüben oder auszuüben planen. Zur Eintragung berechtigt, aber nicht verpflichtet, sind darüber hinaus bspw. Personen, die den Beruf aktuell nicht oder nur im Ausland ausüben.

Welche Registrierungsbehörde ist zuständig?

Die Arbeiterkammer (AK) führt die Registrierung für die AK-Mitglieder durch (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende). 
Pflegeassistentinnen/-assistenten und Pflegefachassistentinnen/-assistenten werden ausschließlich von der AK registriert.

Für alle anderen Berufsangehörigen (Nicht-AK-Mitglieder, Freiberufliche, Ehrenamtliche, Angestellte bei Bund/Land/Gemeinde, die nicht AK-Mitglieder sind) sowie Berufsanfänger-/innen ist die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) als Registrierungsbehörde zuständig.

Bei Berufsangehörigen, die sowohl freiberuflich als auch in einem Dienstverhältnis tätig sind, richtet sich die Zuständigkeit der Registrierungsbehörde nach der überwiegenden Art der Berufsausübung.

Antragsteller/-innen mit einem Ausbildungsabschluss außerhalb Österreichs ersuchen wir, die ergänzenden Informationen zu beachten.