Wer muss sich registrieren?

Angehörige der folgenden Gesundheitsberufe müssen sich in das Register eintragen lassen, damit sie berechtigt sind, den entsprechenden Beruf auszuüben bzw. die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen:

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in 
  • Pflegeassistent:in (Registrierung durch AK)
  • Pflegefachassistent:in (Registrierung durch AK)
  • Diplomierter Operationstechnischer Assistent:in (Registrierung durch AK)
  • Biomedizinische Analytiker:in 
  • Diätologin und Diätologe
  • Ergotherapeut:in 
  • Logopädin und Logopäde
  • Orthoptist:in 
  • Physiotherapeut:in 
  • Radiologietechnologin und Radiologietechnologe

Zur Eintragung verpflichtet sind alle Personen, die in Österreich einen dieser Berufe ausüben oder auszuüben planen. Zur Eintragung berechtigt, aber nicht verpflichtet, sind darüber hinaus bspw. Personen, die den Beruf aktuell nicht oder nur im Ausland ausüben.

Antragsteller/-innen mit einem Ausbildungsabschluss außerhalb Österreichs ersuchen wir, die ergänzenden Informationen zu beachten.